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Allgemeines zu den Weiterbildungen

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zu den verschiedenen Weiterbildungsgängen erfolgt durch Nachweis der unten genannten Voraussetzungen und in einem Erstinterview mit der Leitung des Weiterbildungsganges.
 
Die 2-jährige Weiterbildung Psychodrama-Praktiker*in für Gruppenleitung und Beratung setzt einen Fachschulabschluss und/oder eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. An diesen Weiterbildungen können z.B. auch Krankenschwestern, Krankenpfleger, Ergotherapeut*innen, Erzieher*innen u.a. teilnehmen.
 
Die 4-jährige Weiterbildung Psychodramaleiter*n / Psychodramatherapeut*in (Grund- und Oberstufe) sowie das Zusatzmodul Supervisor*in PSR setzen ein universitäres bzw. ein Hochschulstudium (vorm. Fachhochschulstudium) voraus.
 
Zugelassen zur Weiterbildung Psychodrama-Therapeut*in  werden Ärzt*innen und Psycholog*innen (Diplom, B.Sc., M.Sc.).
 
Zugelassen zur Weiterbildung Psychodrama-Leiter*in werden Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Pädagog*innen, Soziolog*innen, Theolog*innen und andere Akademiker*nnen mit vergleichbar qualifizierenden Berufen.
 
Heilpraktiker*innen mit entsprechender staatlicher Anerkennung nach dem Heilpraktiker-Gesetz können ebenfalls an einer Oberstufe teilnehmen.
 
Entsprechend der Zielsetzungen des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens (DQR und EQR) können nachgewiesene Kompetenzen auch für die Zulassung berücksichtigt werden.
 
Die aktuellen Berufsbezeichnungen richten sich nach den jeweils gültigen Magister-, Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen, sowie Staatsexamen.
 
Das Mindestalter bei Weiterbildungsbeginn beträgt in der Regel 21 Jahre.
 
Über die Anmeldung zur Weiterbildung und über den Weiterbildungsvertrag informiert das Sekretariat des Instituts auf Anfrage.

Psychodrama im Rahmen der ärztlichen Fort- und Weiterbildung

Die Anerkennung der psychodramatischen Fort- und Weiterbildungsangebote liegt laut Information der Bundesärztekammer im Ermessen der einzelnen Landesärzt*innenkammern. Es gelten bezüglich der formalen Anforderungen die jeweils von den LÄK genehmigten Rahmenbedingungen.
 
Zurzeit liegt eine Anerkennung durch die Landesärzt*innenkammer Berlin vor.
 
Selbsterfahrung, wie sie im Rahmen ärztlicher Fort- und Weiterbildung gefordert wird, ist grundsätzlich vom Umfang her in der Psychodrama-Grundstufenweiterbildung zum/zur Psychodrama-Praktiker*in für Gruppenleitung und Beratung des moreno instituts edenkoben/überlingen enthalten.
 
Bei Bedarf können spezielle Fort- und Weiterbildungsgruppen für Ärzt*innen angeboten werden.
 
Werden solche Angebote von graduierten Psychodrama-Therapeut*innen durchgeführt, so werden die Weiterbildungseinheiten vom moreno institut edenkoben/überlingen auf die Psychodrama-Weiterbildung zum/zur Psychodrama-Therapeut*in angerechnet.

Die Weiterbildungslehrgänge
Psychodrama-Praktiker*in für Gruppenleitung und Beratung,
Psychodrama-Therapeut*in,
Psychodrama-Leiter*in sowie
Psychodrama-Heilpraktiker*in
im Sinne der beruflichen Weiterbildung erfolgen gemäß den Richtlinien des moreno instituts edenkoben/überlingen (Weiterbildungsrichtlinien). Sie entsprechen von Umfang und Inhalt den Weiterbildungsrichtlinien des Deutschen Fachverbands für Psychodrama (DFP).

Die deutsche Gesellschaft für Beratung (DGfB) hat Richtlinien für die Weiterbildung zum/zur Berater*in erlassen. Die Weiterbildungen zum/zur Psychodrama-Therapeut*in und Psychodrama-Leiter*in erfüllen diese Richtlinien.
 
Absolvent*innen dieser Weiterbildungen erhalten auf Antrag beim DFP das Zertifikat "Berater*in-DFP". Voraussetzung ist die Mitgliedschaft beim DFP.
 
AbsolventInnen, die ihre Graduierung zum/zur Psychodrama-Leiter*in/ -Therapeut*in auf der Grundlage der Weiterbildungsrichtlinien des DFP von 2006 und früher abgeschlossen haben, können einen Antrag auf Nachqualifizierung zum/zur Berater*in-DFP beim moreno institut edenkoben/überlingen stellen.
 
Für die Abschlüsse Psychodrama-Therapeut*in bzw. Psychodrama-Leiter*in gelten grundsätzlich die für die jeweilige Berufsgruppe unterschiedlichen berufsrechtlichen Bestimmungen.
 
Nähere Auskünfte erteilt das Sekretariat des Instituts.

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